Politik & Gesellschaft

„Käse-Alternative“: Rechtsstreit zur Lebensmittelkennzeichnung geht in die nächste Runde

Der seit Mai 2018 andauernde Rechtsstreit zwischen der Happy Cheeze GmbH und der Wettbewerbszentrale e.V. zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ geht in die nächste Runde. Die Happy Cheeze GmbH hatte den Streit  im April 2019 in erster Instanz gewonnen, die Gegenseite hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. 

Im vergangenen Jahr reichte die Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Stade eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht gegen das Start-Up Unternehmen mit Sitz in Cuxhaven ein. Gegenstand der Klage war die Bezeichnung der veganen Bio-Produkte auf Cashew-Basis als „Käse-Alternative“. Die Kläger verwiesen auf ein Urteil des EuGH, nach dem der Begriff „Käse“ auch dann nicht für pflanzliche Produkte verwendet werden darf, wenn die Bezeichnung durch aufklärende Hinweise ergänzt wird, die über die pflanzliche Beschaffenheit des Produktes informieren. Der Klage war außergerichtlich bereits ein Rechtsstreit vorausgegangen, aufgrund dessen die Happy Cheeze GmbH ihre Produkte von „Happy Cheeze“ in „Happy Cashew“ umbenannt hatte.

„Käse-Alternative“ vorerst weiterhin erlaubt

Das Landgericht Stade machte in seinem Urteil deutlich, dass die Bezeichnung „Käse-Alternative“ keinen Rechtsbruchtatbestand des § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfülle, da sie keine unzulässige Produktbezeichnung darstelle.  Es folgte damit der Argumentation der Happy Cheeze GmbH. Durch die verwendete Bezeichnung werde das Produkt lediglich in eine Beziehung zu dem Milchprodukt Käse gesetzt. Gerade durch den Zusatz „Alternative“ sei eine Abgrenzung zu dem tierischen Produkt erfolgt. Eine Irreführung der Verbraucher liege nicht vor. Die Wettbewerbszentrale hat nun jedoch vor dem Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Happy Cheeze stellt vegane Käsealternativen auf Cashewbasis her, welche Milch-Käsesorten sowohl geschmacklich als auch optisch ähneln. Die Produkte enthalten jedoch ausschließlich pflanzliche Zutaten. Auch für viele andere Unternehmen innerhalb der veganen Lebensmittelbranche stellt das Thema Lebensmittelkennzeichnung ein bekanntes Problem dar, da die Wettbewerbszentrale diesen Bereich zunehmend prüft. Es ist daher nicht auszuschließen, dass weitere Abmahnungen und Klagen folgen werden.

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