Food & Beverage

vzbv: Vegane und vegetarische Ersatzprodukte eindeutig kennzeichnen

produktkennzeichnung supermarkt
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Projekt Lebensmittelklarheit veröffentlicht Umfrage zur Kennzeichnungserwartung an vegane und vegetarische Ersatzprodukte

47 Prozent der Käufer und Käuferinnen von veganen und vegetarischen Fleisch-, Fisch- und Milchersatzprodukten sind verwirrt von den verschiedenen Kennzeichnungen für vegane oder vegetarische Ersatzprodukte. Das ergibt eine aktuelle repräsentative Verbraucherbefragung des IFH Köln im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Ersatzprodukte eine eindeutige Kennzeichnung erhalten.

„Vegane und vegetarische Ersatzprodukte müssen auf der Vorderseite eindeutig als vegan oder vegetarisch gekennzeichnet sein. Die Produktbezeichnungen sollten kurz, einfach und verständlich beschreiben, was Verbraucher und Verbraucherinnen in Bezug auf Sensorik und Verwendung vorfinden. Auch Begriffe, die sich an das tierische Originalprodukt anlehnen sind dabei erwünscht, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein veganes oder vegetarisches Produkt handelt“, sagt Anne Markwardt, Teamleiterin Lebensmittel beim vzbv. „Wie hoch der Anteil der ersetzenden Zutat in Mengenprozent ist, gehört auf die Verpackungsschauseite. Vegane und vegetarische Produkte im Einzelhandel separat zu platzieren, kann Verbraucherverwirrung vorbeugen.“

Kühlregal mit Milchprodukten im Supermarkt
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Befragte wünschen sich Bezug zum Originalprodukt

Wie verständlich die Kennzeichnungen sind, ergibt sich laut der Verbraucherbefragung häufig aus mehreren Elementen. Neben dem Produktnamen ist das die klare Kennzeichnung als vegan oder vegetarisch auf der Vorderseite oder die Angabe der Ersatzzutat. Bei Fleischersatzprodukten ist es für 70 Prozent der Befragten wichtig, dass sich das Produkt beim Kauen so ähnlich anfühlt wie das Original, für 62 Prozent muss es schmecken wie das ursprüngliche Fleischerzeugnis. Für Fleischliebhaber und eingeschränkte Fleischesser sind die Bezüge zum Original wichtiger als für Fleischvermeider.

Produktnamen bewerten die Befragten am ehesten als eindeutig, wenn der Bezug zum Originalprodukt vorhanden ist, aber ausreichend sprachlich, bildlich oder orthografisch distanziert dargestellt wird: So wird beispielsweise die Bezeichnung „Vegane Seitanstücke Typ Hähnchen“ als eindeutiger empfunden als Bezeichnungen wie „Vegane Seitanstücke“ oder „Vegane Hähnchenstücke“.

Relevant scheinen für Befragte vor allem Konsistenz und küchentechnische Verwendung zu sein. „Veganes Seitan-Schnitzel“ war für die Befragten eindeutiger als „Vegane panierte Stücke auf Seitanbasis Typ Schwein“. Neben dem Geschmack ist für 53 Prozent der Ersatzkäufer die ersetzenden Zutaten besonders wichtig, 44 Prozent der Käufer möchten diese auf der Produktschauseite erkennen.  

Die Kennzeichnung „auf Basis von“ ist laut der Studie besonders missverständlich. Vielfach (je nach Produkt 21 bis 47 Prozent) erwarteten die Befragten deutlich höhere Anteile der angegebenen Ersatzzutat wie Erbsenprotein, Soja oder Mandeln. 

Methode: Online-Befragung. Grundgesamtheit: bevölkerungsrepräsentative Auswahl von Internetnutzern ab 16 Jahren. Stichprobengröße: 1.500 Befragte. Erhebungszeitraum: 29.10. – 17.11.2021. Statistische Fehlertoleranz: max. +/- 3 bis 4 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Institut: IFH Köln.

Zum Projekt Lebensmittelklarheit

Das Verbraucherportal www.lebensmittelklarheit.de ging am 20. Juli 2011 online. Verbraucher können Lebensmittelklarheit.de Produkte melden, deren Kennzeichnung oder Aufmachung sie als missverständlich oder täuschend ansehen. Das Angebot des Portals ist ein Gemeinschaftsprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) mit den Verbraucherzentralen. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Weitere Informationen auf www.vzbv.de.

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