EU-Entwaldungsverordnung: Österreichische Sojawirtschaft zeigt administrative Mängel auf und warnt vor Chaos sowie steigenden Preisen zum Jahresende
Ab dem 30.12.2024 muss die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtend angewendet werden. So hat es das EU-Parlament im vergangenen Jahr beschlossen und dabei der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten einen stringenten Zeitplan auferlegt. Bis zu diesem Termin sind es nur mehr 120 Tage Zeit und die Branchen der betroffenen Produktbereiche (neben Soja sind es Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Ölpalme) tappen bezüglich der konkreten Anwendungserfordernisse im Dunkeln. Nach wie vor sind wesentliche Eckpfeiler …