Die EU hat beschlossen, die Verwendung von Begriffen wie „Hühnchen“ und „Steak“ für pflanzliche Alternativprodukte zu verbieten. Auch kultivierte Produkte sind vom Bezeichnungsverbot betroffen.
Europäische Kommission, Parlament und Ministerrat haben sich auf die Änderungen der Gemeinsamen Marktordnung im Rahmen ihrer Trilog-Verhandlungen geeinigt. In den kommenden Monaten müssen der Rat und das EU-Parlament den Text noch formal bestätigen. Im Anschluss folgt voraussichtlich eine Übergangsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die betroffenen Unternehmen die kostenintensiven Umstellungen für Verpackungen und Marketing umsetzen.
Experten erwarten drastische wirtschaftliche Folgen
Mit einem Umsatz von rund 750 Millionen Euro pro Jahr ist der deutsche Markt für Fleischalternativen der größte in ganz Europa und weltweit ein Taktgeber für die Diversifizierung der Proteinversorgung. Das langfristige wirtschaftliche Potenzial für Fleischalternativen und andere alternative Proteinquellen sieht das Beratungsunternehmen Systemiq bei bis zu 65 Milliarden Euro zusätzlicher Wertschöpfung und bis zu 250.000 neuen Arbeitsplätzen im Jahr 2045, wenn die politischen Rahmenbedingungen stimmen.
Der heutige Beschluss dürfte jedoch neue Barrieren für die junge Branche schaffen. Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro), in dem die deutschen Hersteller von Fleischalternativen organisiert sind, hatte die möglichen wirtschaftlichen Folgen solcher Verbote für Deutschland vorab auf bis zu 250 Millionen Euro geschätzt. Dies umfasst sowohl die Kosten für die Neugestaltung von Verpackungen, die Umstellung von Marketing und Kommunikation sowie entgangene Umsätze.
ProVeg: „Verschärfung der EU-Marktregeln gefährdet Deutschlands Wettbewerbsvorteil“
„Der Worst Case ist ausgeblieben. Der vom Parlament verfolgte Plan eines umfassenden Bezeichnungsverbots für pflanzenbasierte Fleischalternativen ist gescheitert. ProVeg wertet es als Teilerfolg, dass Hersteller pflanzenbasierter Produkte zur besseren Orientierung auch künftig vertraute Begriffe wie ‚Burger‘ oder ‚Würstchen‘ verwenden dürfen. Pflanzenbasierte Käse- und Ei-Alternativen behalten ebenfalls ihre gewohnten Namen.“, beurteilt ProVeg-Politikexpertin Dr. Nina Wolff das Ergebnis.
„Die Bundesregierung hat die heute auf den Weg gebrachten Einschränkungen im Vorfeld als ‚unnötig‘ abgelehnt und auf den hohen Bürokratieaufwand verwiesen. Diese Position ist weitsichtig, Deutschland konnte jedoch nicht genügend andere Mitgliedstaaten dafür gewinnen. Dass offenbar alle europäischen Institutionen die Bedeutung pflanzenbasierter Proteine für die europäische Wirtschaft, Gesundheit und Sicherheit verkennen, ist sehr bedauerlich. Mit diesen Einschränkungen legt die EU der Branche künstliche Steine in den Weg. Statt Zukunftstechnologien zu fördern, droht das Ergebnis die Investitionsbereitschaft für nachhaltige Lebensmittelinnovationen zurückzuwerfen. Die Ausweitung des Verbots auf in der EU noch nicht zugelassene Produkte aus kultiviertem Fleisch sendet ein fatales Signal. Hier entsteht Rechtsunsicherheit in einem aufstrebenden Innovationsbereich, in dem Klarheit und Vorhersehbarkeit von entscheidender Bedeutung sind. Insgesamt schafft der sogenannte Bezeichnungsschutz für Fleisch eine massive Beschränkung des gleichberechtigten Marktzugangs aller bestehenden und künftigen Proteinquellen. Es bleiben rechtliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Einigung und der fehlenden wirtschaftlichen Folgenabschätzung. Betroffene Wirtschaftsvertreter – darunter Schwergewichte der traditionellen Lebensmittel- und Fleischindustrie – könnten daher klagen und die Einschränkungen möglicherweise noch zu Fall bringen. Die damit verbundene Unsicherheit ist eine überflüssige Belastung für einen innovativen Sektor, der aktuell in eine entscheidende Reifephase eintritt.“, so Wolff.
GFI Europe: „Beschlüsse der Europäischen Union sind eine Beleidigung für Verbraucher“
GFI Europe kritisiert, dass der Beschluss an den Interessen der Verbraucher vorbeigeht und dem Wirtschaftsstandort Deutschland schadet.
Ivo Rzegotta, Leiter DACH-Raum des Good Food Institute Europe: „Die heutigen Beschlüsse der Europäischen Union sind eine Beleidigung für Verbraucher. Europa hat große Herausforderungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, doch statt diese anzugehen, hat die EU heute zugelassen, dass ein aufstrebender Wirtschaftsbereich nachhaltig geschädigt wird. Die deutsche Bundesregierung hatte sich vorab gegen solche unsinnigen Verbote ausgesprochen. Dass diese jetzt doch kommen sollen, ist eine Enttäuschung für alle, denen ein vielfältiges, nachhaltiges und gerechtes Ernährungssystem am Herzen liegt. In den kommenden Monaten wird es nun darauf ankommen, dass die deutsche Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, nachhaltige alternative Proteine zu fördern, mit konkreten Maßnahmen hinterlegt.”
BALPro: „Zusätzliche Verbote vertrauter Begriffe schaffen keine Klarheit, verursachen aber allein in Deutschland Kosten von bis zu 250 Millionen Euro“
BALPro-Vorstandsvorsitzender Fabio Ziemßen erklärt: „Wir erwarten von der Entscheidung vor allem eines: klare und rechtssichere Regeln auf EU-Ebene, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin verlässliche Orientierung geben. Als Verband werden wir die Beschlüsse sorgfältig rechtlich prüfen, um unseren Mitgliedern Sicherheit bei der Entwicklung neuer Produkte zu geben. Die Menschen in Europa erwarten kluge und progressive Entscheidungen von der europäischen Politik. Ein Verbot von Bezeichnungen wie ‚Steak‘ für pflanzliche Produkte würde Innovation ausbremsen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Ernährungsstandorts schwächen.”
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen eines Bezeichnungsverbots führt Ziemßen weiter aus: “Die bestehenden EU-Kennzeichnungsvorschriften sorgen bereits für Transparenz. Zusätzliche Verbote vertrauter Begriffe schaffen keine Klarheit, verursachen aber allein in Deutschland Kosten von bis zu 250 Millionen Euro entlang der Wertschöpfungskette – und treffen damit auch Landwirte, die Erbsen oder Bohnen für diese Produkte anbauen.“
Nach Schätzungen von BALPro entstünden die Mehrkosten insbesondere durch neue Verpackungen, Rebranding, Marketinganpassungen sowie strukturelle Eingriffe in bestehende Geschäftsmodelle. Damit würden Ressourcen gebunden, die für Forschung, Entwicklung und Skalierung dringend benötigt werden. Zugleich steige das Risiko, dass Investitionen und Wertschöpfung in Nicht-EU-Länder abwandern.
BALPro teilt mit, seine Mitglieder bei der operativen und rechtlichen Umsetzung zu unterstützen. Gleichzeitig fordert der Verband eine klar definierte, praktikable Übergangsregelung, die Planungssicherheit gewährleistet und unnötige wirtschaftliche Belastungen vermeidet. Nun ist die Bundesregierung gefordert, zeitnah verbindliche Auslegungshilfen zu schaffen und für Rechtssicherheit zu sorgen.
foodwatch: „Was für ein riesengroßer Unsinn“
„Veggie-Burger erlaubt, Veggie-Hühnchen verboten: Die ‚Lösung‘ der EU für ein vermeintliches Problem, das in der Realität gar nicht existiert, schafft im Supermarkt nicht mehr Klarheit, sondern mehr Verwirrung – und macht Veggie-Produzenten unnötig das Leben schwer. Was für ein riesengroßer Unsinn.“, kommentiert foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann.






