Politik & Gesellschaft

Frankreich: Fragwürdiges Vorgehen der Behörden gegen Onlinehändler wegen „verbotener“ Produktbezeichnungen

UPDATE: boutique vegan hat den Geschäftsbetrieb aufgegeben.

Vegconomist berichtete vor einiger Zeit über die rechtlichen Entwicklungen in Frankreich bezüglich der Debatte um die korrekten Produktbezeichnungen veganer Lebensmittel. Das französische Parlament verabschiedete dahingehend ein neues und umstrittenes Gesetz, dass fleischähnliche Begriffe für pflanzliche Alternativen verbietet. Vor kurzem erreichte uns eine aktuelle Meldung des Onlinehändlers boutique vegan [mittlerweile offline], gegen den die französischen Behörden nun trotz der unklaren Sachlage vorgehen wollen.

boutique vegan ist mit über 4000 Produkten der größte Online-Shop mit veganem Vollsortiment in Europa. Der E-Commerce-Händler schilderte gegenüber vegconomist nun das Vorgehen der französischen Behörden in diesem Fall und stellt die aktuelle Sachlage klar. Nachfolgend nun also das Statement von boutique vegan:

  • Vergangenheit:
    Frankreich verbietet fleischähnliche Begriffe für Veggie-Alternativen

Am 13. April 2018 wurde in Frankreich eine Gesetzesänderung vorgenommen. Den Änderungsantrag stellte Jean-Baptiste Moreau. Er ist Rinderzüchter, Glyphosat-Befürworter und Abgeordneter der Macron-Partei LREM.

Die aktuelle Änderung besagt, dass fleischähnliche Begriffe wie Steak (« steak »), Filet (« filet »), Bacon (« bacon ») und Wurst (« saucisse ») für pflanzliche Alternativen nicht verwendet werden dürfen.

Da nur wenige, konkrete Begriffe genannt werden, ist die Sachlage nicht eindeutig ersichtlich.

  • Gegenwart:
    Schikane ohne Gesetzesgrundlage gegen boutique vegan

boutique vegan hat Post von der Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) erhalten. Die DGCCRF ist eine französische, staatliche Behörde: die Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

Die Forderung der DGCCRF: boutique vegan soll jegliche Art der Bezeichnung in Anlehnung an Fleisch- und Wurstwaren unterlassen.

Dabei geht es nicht nur um die durch die Gesetzesänderung eindeutig verbotenen Begriffe. Es soll jegliche begriffliche Anlehnung an Tierarten oder an Fleisch- bzw. Wurstwaren unterlassen werden. Diese dienen jedoch der präzisen Beschreibung von Lebensmittel-Charakteristika wie des Geschmacks, der Konsistenz bzw. Textur der Veggie-Alternativen. Dadurch ist die Kundschaft nicht im Stande, transparent und eindeutig zu erkennen, um was für Lebensmittel es sich konkret handelt.

Wüssten Sie beispielsweise, welche Lebensmittel sich hinter folgenden Bezeichnungen verbergen?
Namen wie „Gewellte Sojastange mit Raucharoma“ oder „Granulat auf Erbsenproteinbasis zum Einweichen“ klingen nicht nur unattraktiv – auch der Nutzen der Produkte ist nicht klar ersichtlich.

Für diese Forderung der DGCCRF gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies bestätigt die französische Anwältin von boutique vegan. Kommt das E-Commerce-Unternehmen der Forderung nicht nach, drohen hohe Bußgelder.

  • Zukunft:
    boutique vegan zieht vor Gericht – für die Zukunft des veganen Marktes

Gegen diese ungerechtfertigte Forderung kann nur auf gerichtlicher Ebene vorgegangen werden. Daher wird boutique vegan vor Gericht ziehen.

boutique vegan-Gründerin Miriam Brilla äußert sich hierzu wie folgt:

„Dies ist ein sehr bedeutsamer Schritt und das Urteil vor Gericht ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft. Es geht um mehr als die Begriffe für pflanzliche Alternativen. Es geht darum, dass eine nachhaltige Wirtschaftsbranche, die sich für unsere Gesundheit, das Wohlergehen der Tiere und weniger Leid einsetzt, systematisch eingeschüchtert und eingeschränkt wird.

Vegconomist wird die Entwicklungen in diesem Fall weiter beobachten und darüber berichten. boutique vegan steht als exemplarisches Beispiel sicherlich für die gesamte vegane Branche des französischen Marktes. Es bleibt also zunächst mit Spannung abzuwarten, wie die Gerichte in diesem konkreten Fall entscheiden und welche politischen Konsequenzen sich daraus ergeben.

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