Getränke

Rechtsstreit über Produktbezeichnung: Landgericht Kiel entscheidet über „Likör ohne Ei“

Das Hamburger Spirituosen-Startup Warlich Rum hat am Anfang des Jahres eine Klage vom Schutzverband der Spirituosen-Industrie erhalten. Der Grund dafür ist der „Warlich Likör ohne Ei“, eine pflanzliche Alternative zum gelben Klassiker, hergestellt auf Sojabasis.

Im Rechtsstreit um diese Bezeichnung hat das Landgericht Kiel jetzt zugunsten des Herstellers entschieden. Das Produkt, das kein Ei enthält, darf demnach als „Likör ohne Ei“ vertrieben werden. Damit wies das Gericht die Klage des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie (BSI) ab, der argumentiert hatte, die Formulierung stelle eine unzulässige Anspielung auf den geschützten Begriff „Eierlikör“ dar.

Ole wittmann mit likoer ohne ei quer
Ole Wittmann, Geschäftsführer von Warlich Rum © Nachlass Warlich GmbH

Nach Auffassung der Richter ist die Kennzeichnung eindeutig und für Verbraucher nicht irreführend. Das Gericht betonte, die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ verdeutliche gerade den Unterschied zu Eierlikör, anstatt eine Verbindung zu schaffen. Europäische Verbraucherschutzvorschriften stünden einer solchen Wortwahl nicht entgegen, erklärte Gerichtssprecher Markus Richter. Der Antrag des Verbands sei daher unbegründet.

Dr. Ole Wittmann, Geschäftsführer bei Warlich Rum, sagte im Mai vor dem Prozessauftakt: „Diese Klage ist absolut hanebüchen. Man sollte die Leute nicht für dumm verkaufen. Ich bin sicher, dass sie den Unterschied verstehen.“ Der promovierte Kunsthistoriker hat die Marke Warlich Rum 2019 als Hommage an Hamburgs legendären Tätowierer Christian Warlich gegründet.

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