Politik & Gesellschaft

Indien: FSSAI führt veganes Label für pflanzliche Lebensmittelprodukte ein

© FSSAI

Die indische Behörde FSSAI hat vor kurzem den Entwurf der ‚Food Safety and Standards (Vegan Foods) Regulations (2021)‘ veröffentlicht, in dem neue Standards für vegane Lebensmittel beschrieben und verankert werden. Die Verordnungsentwürfe enthalten auch Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften sowie ein Logo, das ausschließlich für vegane Lebensmittel bestimmt ist.

Die neue Vorgabe definiert „vegane Lebensmittel“ als „Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, bei denen keine Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs verwendet wurden, einschließlich Milch und Milcherzeugnisse, Fisch, Geflügel und Fleisch, Eier oder Eiprodukte, Honig oder Honigbienenprodukte, Materialien tierischen Ursprungs wie Seide, Farbstoffe, Chitin/Chitosan usw. oder Zutaten, die unter Verwendung von Produkten tierischen Ursprungs geklärt werden, z. B. Knochenkohle zum Bleichen von Zucker, Isinglas zum Klären von Bier usw.“

Weiter heißt es: „Niemand darf Lebensmittel als vegane Lebensmittel herstellen, verpacken, verkaufen, zum Verkauf anbieten, vermarkten oder anderweitig vertreiben oder einführen, es sei denn, sie erfüllen die in diesen Verordnungen festgelegten Anforderungen.“

Keine Tierversuche

Der Verordnungsentwurf der FSSAI besagt auch, dass an „Lebensmitteln oder Zutaten, die als VEGAN bezeichnet werden sollen, keine Tierversuche zur Bewertung der Sicherheit des Endprodukts/der Zutat durchgeführt werden dürfen und keine aus Tieren gewonnenen GMO sowie andere Produkte enthalten dürfen, die unter Verwendung von aus Tieren gewonnenen Bestandteilen zur Herstellung der Zutaten oder Produkte hergestellt wurden.“

Es wird klargestellt, dass die Rückverfolgbarkeit bis auf die Ebene des Herstellers zu erfolgen hat und alle anderen Anforderungen umfasst, die von der Lebensmittelbehörde von Zeit zu Zeit vorgeschrieben werden, um die vegane Integrität der Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten oder -erzeugnisse zu erhalten.

Einhaltung der Vorschriften für vegane Lebensmittel

In der Bekanntmachung sind die wichtigsten Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften eindeutig festgelegt. In der Bekanntmachung heißt es: „Der Lebensmittelunternehmer muss bei der Behörde einen Antrag mit allen erforderlichen Angaben zu den Anlagen/Maschinen/Betriebsstätten einreichen. Die Inspektion und Überprüfung der Räumlichkeiten erfolgt durch den zuständigen Beauftragten für Lebensmittelsicherheit oder den designierten Beauftragten.“

© FSSAI

Verfügbare Analyseinstrumente (molekular/chemisch/eine Kombination aus beidem) werden verwendet, um festzustellen, dass die Produkte nicht tierischen Ursprungs sind, damit das Vegan-Logo in die Lizenz aufgenommen werden kann.

Die Lebensmittelbehörde kann Leitlinien für die Anbringung des Vegan-Logos und die jährliche Marktüberwachung für solche Produkte festlegen. Die betreffende Registrierungs- oder Zulassungsbehörde führt mindestens einmal im Jahr eine Überwachung des registrierten Betriebs durch, heißt es.

Etikettierungs- und Auszeichnungsvorschriften

Laut dem FSSAI-Verordnungsentwurf müssen alle veganen Lebensmittel den Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften der Food Safety and Standards (Labelling and Display) Regulations, 2020, entsprechen.

„Der Verkäufer von veganen Lebensmitteln, entweder ausschließlich oder als Teil von Einzelhandelswaren, muss diese Lebensmittel so lagern und ausstellen, dass sie von nicht-veganen Lebensmitteln unterscheidbar sind“, heißt es dort.

Mehr zum neuen Entwurf unter www.fssai.gov.in.

 

 

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