Politik & Gesellschaft

BGH-Urteil zugunsten von Tierschützern

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass ungenehmigte Filmaufnahmen zulässig sind, sofern sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen. Hintergrund dieser Entscheidung war ein Gerichtsverfahren des Erzeugerzusammenschlusses Fürstenhof GmbH gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) nach ungenehmigten Filmaufnahmen aus einem Öko-Hühnerstall.

Der MDR hatte bereits vor einigen Jahren heimliche Aufnahmen in einem Öko-Mastbetrieb für Hühner gemacht und diese in eigenen Reportagen ausgestrahlt. Für die Dokumentation der erbärmlichen Zustände in dem Öko-Hühnerstall nahm man letztlich auch den Hausfriedensbruch in Kauf. Dies zog allerdings eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren der Fürstenhof GmbH nach sich, das erst in dritter Instanz zugunsten der Rundfunkanstalt entschieden wurde.

Der vorsitzende Richter Gregor Galke erkennt zwar einerseits die Verletzung des Hausrechtes des betroffenen Betriebes an, verweist aber andererseits auf das höher zu bewertende Informationsinteresse der Öffentlichkeit in diesem Fall. Er sagt: „Es ging um Massenproduktion bei Bioerzeugnissen und damit um ein hoch aktuelles Thema.“

MDR-Programmdirektor Wolf-Dieter Jacobi begrüßte die Entscheidung vom BGH: „Das ist ein guter Tag für die Pressefreiheit und eine Stärkung der investigativen Recherche. Denn Journalisten benötigen dringend Rechtssicherheit, wenn sie über offenkundige Missstände berichten wollen.“

Zu sehen sind diese Filmaufnahmen unter anderem in der ARD-Reportage ‚Exklusiv im Ersten‘ vom 03.09.2012:

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