Politik & Gesellschaft

Greenpeace, Foodwatch, WWF und andere NGOs protestieren scharf gegen geplante Verbannung von Hafermilch durch die EU

© sergign – stock.adobe.com

Heute haben 21 NGOs einen Brief an die portugiesische Ratspräsidentschaft abgeschickt. Unterzeichnet haben unter anderem Greenpeace, Foodwatch, WWF, der Verbraucherschutzverein.at von Peter Kolba sowie die Vegane Gesellschaft Österreich. Anlass ist scharfe Kritik der NGOs am Änderungsantrag 171, der bald im Trilog zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament diskutiert werden soll. Der Inhalt des Antrags ist brisant: Der Bezeichnungsschutz für Milch soll massiv verschärft werden.

In Zukunft soll es verboten werden, auf Hafermilchpackungen Bilder (ein Glas Hafermilch) oder Worte (Alternative zu …) zu verwenden, die an Milch erinnern; Vergleiche mit Milch zu ziehen (verursacht 75 % weniger CO2 als Kuhmilch) oder sogar Verpackungen zu nutzen, die an Milch erinnern. Muss dann Hafermilch in Waschmittelflaschen verkauft werden?

Deckmantel KonsumentInnenschutz

Der Bezeichnungsschutz soll verschärft werden, um die Verwechslungsgefahr von Hafermilch und Kuhmilch einzuschränken. Rückfragen bei AK Wien, VKI und dem europäischen Dachverband BEUC haben ergeben, dass der KonsumentInnenschutz die Änderungen des Antrags 171 ablehnt, weil er überschießend und verwirrend ist. Bisher ist in Österreich kein einziger Fall bekannt, nach dem jemand unabsichtlich Hafermilch gekauft hat, obwohl er/sie Kuhmilch kaufen wollte. Bezeichnend ist auch, dass die Gesetzesvorlage im Agrarausschuss und nicht im KonsumentInnenschutzausschuss entstanden ist.

Genaue Formulierung

Der Antrag ist so formuliert wie die geschützte Ursprungs- und Spezialitätenkennzeichnung (die zum Beispiel für Parmaschinken und derartige Produkte etabliert wurde), bloß dass das hier auf den gesamten Milchsektor angewendet wird. Insbesondere diese Teile sind besorgniserregend:

„Diese Bezeichnungen werden außerdem geschützt vor
a) jeder direkten oder indirekten kommerziellen Verwendung der Bezeichnung
ii) soweit durch diese Verwendung das Ansehen der Bezeichnung ausgenutzt wird
b) jeder widerrechtlichen Aneignung, Nachahmung oder Anspielung, selbst wenn die Zusammensetzung oder der tatsächliche Charakter des Erzeugnisses oder der Dienstleistung angegeben ist oder zusammen mit Ausdrücken wie „à la“, „Typ“, „Verfahren“, „Fasson“, „Nachahmung“, „-geschmack“, „-ersatz“, „Art“ oder dergleichen verwendet wird“

Sie könnten bedeuten, dass:

  • ein Produkt sich nicht mehr als „vegane Joghurtalternative auf Sojabasis“ oder „rein pflanzliche Mandel-Alternative zu Käse“ beschreiben dürfte,
  • auch Hinweise wie „laktosefrei/milchfrei/ohne Milch“ in Zukunft verboten sein könnten, was auch für Allergenhinweise relevant wäre,
  • auch Produkthinweise wie „Buttergeschmack“, „schmeckt wie Butter“, „zerläuft wie Käse“, „milchige Konsistenz“ o.ä. verboten werden könnten,
  • das Abbilden der eigenen Produkte verboten werden könnte – ein Sojajoghurt unterscheidet sich optisch nicht von einem Kuhmilchjoghurt (Stichwort „Nachahmung“),
  • die gleichen, für Milchprodukte typischen, Verpackungen nicht mehr verwendet werden dürfen,
  • Hinweise auf den Klimafußabdruck des Produkts im Vergleich zum tierischen Produkt nicht gemacht werden dürfen (Stichwort Ausnutzen des Ansehens)

Teilen

Newsletter

Entscheidendes für Entscheider: Erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten News aus der veganen Wirtschaft per E-Mail!

Kostenlos Abonnieren!

Börsennotierte Unternehmen

Hier finden Sie eine Liste von über 80 börsennotierten Unternehmen, über die wir in der Vergangenheit berichtet haben. Mit direkten Links, um alle Artikel zu den einzelnen Unternehmen zu lesen.