Nachhaltigkeit

„Carbon Footprint greift zu kurz“: UBA erfasst wichtigste Kriterien für die ökologische Bewertung von Lebensmitteln und Ernährungsweisen

Drei Faktoren sollen künftig als Mindeststandard gelten, wenn der ökologische Fußabdruck von Lebensmitteln berechnet wird: Treibhausgase, ⁠Biodiversität⁠ und Wasserverbrauch.

Eine neue Publikation fasst die Ergebnisse eines Fachdialogs zu Kriterien der ökologischen Bewertung von Lebensmitteln und Ernährungsweisen zusammen, der zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.

Fehlende Kennzeichnung erschwert Verbrauchern klimafreundliche Ernährungsentscheidungen

Verbraucher geben in Umfragen immer wieder an, sich klimafreundlich und ressourcenschonend ernähren zu wollen. Sie entscheiden sich laut einer aktuellen Studie auch deutlich seltener für tierische Mahlzeiten, wenn gut gestaltete CO2-Etiketten vorhanden sind.

Bislang fehlt aber ein einheitlicher Standard dafür, welche Umweltwirkungen beim ökologischen Fußabdruck von Lebensmitteln einbezogen werden sollten oder wie diese zu berechnen sind.

Drei Aspekte decken die wichtigsten Umweltfolgen der Lebensmittelproduktion ab

UBA: „Um eine einheitliche Berechnung zu klären, hatte der ⁠UBA⁠-Fachdialog das Ziel, zentrale Wirkungsbereiche zu identifizieren und den Stand der wissenschaftlichen Methoden zu klären. Die beteiligten Fachleute kamen überein: Treibhausgasemissionen, die Auswirkungen auf die Biodiversität sowie Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit sollten in jedem Fall in eine Umweltbewertung einfließen. Diese drei Aspekte decken die wichtigsten Umweltfolgen der Lebensmittelproduktion ab und lassen sich gleichzeitig gut in Bildung, Politik oder Produktkennzeichnung integrieren.“

Bewertung soll sich an den planetaren Belastungsgrenzen orientieren

Während die Datenlage und Methodenentwicklung im Bereich der Treibhausgasemissionen und der Wassernutzung als gut gelte, werde die Bewertung der Biodiversitätswirkung noch mit unterschiedlichen Ansätzen verfolgt. Das UBA teilte mit, dass dennoch viele Teilnehmende des Fachdialogs dafür plädierten, diese Umweltwirkung nicht außen vor zu lassen, auch wenn die Methoden noch nicht vollständig ausgereift sind. Einigkeit bestand zudem darin, dass sich die Bewertung an den planetaren Belastungsgrenzen orientieren sollte. Denn das globale Ernährungssystem trägt erheblich dazu bei, diese ökologischen Grenzen zu überschreiten.

Oatly, Nestlé, Frosta und Co setzen sich für mehr Transparenz ein

Die Transparenz-Initiative „Together for Carbon Labelling“ forderte bereits 2023 von der Regierung einen Gesetzesentwurf zur CO2e-Kennzeichnung auf Lebensmitteln. Einige Hersteller kommunizieren den CO2e-Fußabdruck ihrer Produkte bereits.

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