Am Mittwoch, dem 9. Oktober 2024, um 18:00 Uhr lädt der Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e.V. zu seiner nächsten Online-Vortragsveranstaltung ein. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an die Mitglieder des Förderkreises als auch an die interessierte Öffentlichkeit. Im Fokus stehen die rechtlichen Anforderungen für die sogenannte „Befriedung“ von Grundstücken biozyklisch-veganer Betriebe, die gemäß den Biozyklisch-Veganen Richtlinien aus ethischen Gründen nicht jagen dürfen.
Welche Wege der Befriedung von Jagdgrundstücken gibt es für biozyklisch-vegane Betriebe?
Christina Patt, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT), wird in ihrem Vortrag die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021. Sie wird Wege zur erfolgreichen Befriedung von Jagdgrundstücken aufzeigen und Praxisbeispiele vorstellen. Anschließend gibt es Raum für Fragen und Diskussion.
Christina Patt ist seit vielen Jahren im Tierschutz aktiv, mit einem besonderen Fokus auf Wildtiere, Jagdrecht und Artenschutz. Sie war als Sachverständige in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren involviert und hat zahlreiche Fachartikel und Stellungnahmen veröffentlicht.