Französischer Erlass zum Verbot der Verwendung von fleischähnlichen Begriffen für Produkte auf pflanzlicher Basis „ausgesetzt“
Der französische Conseil d’Etat, Frankreichs höchstes Gericht, hat soeben ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Verbots fleischähnlicher Bezeichnungen für pflanzliche Produkte in Frankreich geäußert und hält es im Sinne der Verbraucherinformation für nicht gerechtfertigt. Das Dekret, das im Oktober 2022 in Kraft treten sollte, ist nun ausgesetzt worden. vegconomist hat das Dokument gesehen, das die Aussetzungsentscheidung enthüllt und gestern Abend, am 27. Juli, vom Richter unterzeichnet wurde. Die französische …