Politik & Gesellschaft

EU-Agrarausschuss spricht sich für strengere Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen aus

Gestern stimmte der Agrarausschuss des EU-Parlaments über einen Antrag zur „Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette“ ab.

In dem Antrag, der mit 33 Stimmen bei 10 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen wurde, schlagen die Mitglieder des Ausschusses unter anderem die Einschränkung der Bezeichnungspraxis bei pflanzlichen Fleischalternativen vor, die über den Vorschlag der EU-Kommission vom 16. Juli 2025 hinausgehen.

Der vorliegende Änderungsantrag aus den Reihen der EVP-Fraktion fordert, dass gängige Bezeichnungen wie Steak, Schnitzel, Wurst, Burger oder Hamburger ausschließlich Produkten vorbehalten sein sollen, die Fleisch enthalten.

NGO’s nennen den Vorstoß „absurd“ und „wettbewerbsverzerrend“

Das Good Food Institute Europe bezeichnet die Einschränkung der Bezeichnungspraxis von Fleischalternativen als „in mehrerlei Hinsicht problematisch“ und empfiehlt den politischen Entscheidungsträgern in Deutschland diese abzulehnen.

Ivo Rzegotta, zuständig für den DACH-Raum beim Good Food Institute Europe, erklärt dazu: „Vertraute Begriffe für Fleischalternativen sind praktische Navigationshilfen, die bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen. Sie helfen den Menschen einzuschätzen, was sie in Bezug auf Geschmack und Textur erwarten können und wie die Produkte zubereitet werden. Willkürliche Eingriffe in die bewährte Bezeichnungspraxis, wie sie derzeit auf europäischer Ebene diskutiert werden, würden die Orientierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern erschweren und darüber hinaus heimischen Unternehmen schaden. Zudem stehen sie im Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, alternative Proteinquellen zu fördern. Deshalb sollten sowohl die deutsche Bundesregierung als auch die deutschen EU-Abgeordneten diese Vorschläge ablehnen und den in Deutschland gefundenen Konsens stärken.“

Sebastian Theissing-Matei, Kampagnenleiter und Sprecher bei Greenpeace, bezeichnet das drohende Verbot als „absurd“ und kritisiert die Initiative als Interessenspolitik, die Verbraucherschutz nur vortäusche.

Nächste Schritte

Der angenommene Antrag wird in den kommenden Wochen dem Parlament zur Abstimmung im Plenum vorgelegt. Als vorläufiger Termin für die Abstimmung ist der 06. Oktober angesetzt.

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