Food & Beverage

Renato Pichler: Die ISO definiert «vegetarisch» und «vegan»

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Renato Pichler, Präsident und Geschäftsführer von Swissveg © Swissveg

Zur Ausgangslage: Nachdem sich international vegetarische und vegane Nahrungsmittel immer mehr durchsetzen, wurde der Ruf nach einer einheitlichen Definition der Begriffe «vegetarisch» und «vegan» auch von der Industrie immer lauter.

Die Internationale Standardisierungsorganisation (ISO) hat deshalb letztes Jahr eine Definition ausgearbeitet, die derzeit in der Vernehmlassung in den einzelnen Mitgliedsstaaten ist. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dieser Entwurf nicht mehr grundlegend geändert wird.

ISO-Arbeitsgruppe 23

Zur Ausarbeitung dieser Definition wurde eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die Personen aus allen betroffenen Bereichen beinhaltet: Vertreter von internationalen Konzernen und kleineren Nahrungsmittelproduzenten ebenso wie Vertreter der veganen Community. Unter anderem wurde die vegane Seite von mir als Initiator des bekanntesten Labels für vegane Produkte, dem V-Label, vertreten. Seit 1993 setze ich mich hauptberuflich mit der vegetarisch/veganen Lebensweise auseinander und war auch bei der Ausarbeitung der entsprechenden Definition im Schweizer Lebensmittelrecht beteiligt.

ISO-Gesetz?

Die ISO ist ein Verein und hat keinerlei gesetzgeberische Befugnis. Die Definitionen sind deshalb auch nur als eine Empfehlung für Firmen (B2B) zu verstehen. Als eine weltumspannende Organisation, die sehr bekannt ist, halten sich jedoch viele Industrien freiwillig an Definitionen der ISO, da sie jeweils (möglichst) im Konsens aller betroffenen Gruppierungen erarbeitet werden. Zudem werden ISO-Definitionen oft als Grundlage für staatliche Gesetze verwendet.

Geltungsbereich

Das Dokument befasst sich ausschliesslich mit Lebensmitteln und bezieht andere Themen wie Tierschutz, Umweltschutz, Gesundheit, Menschenrechte nicht mit ein, da diese Punkte in separaten Arbeitsgruppen besprochen werden müssen. Auch die Verpackung der Produkte und der ganze non-food-Bereich wurden ausgeklammert.

Dies bedeutet nicht, dass all diese Bereiche für die Definition einer veganen Lebensweise irrelevant wären. Doch bei der Definition ging es nicht darum, ein philosophisches Papier zu erstellen, das die Lebensanschauung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe wiedergibt, sondern eine möglichst klare Definition für die Nahrungsmittelindustrie zur Verfügung zu stellen. Damit klar wird, welche Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe in entsprechend deklarierten Produkten zulässig sind.

Eine Definition der veganen Lebensweise (im Gegensatz zur veganen Ernährung) hätte zur vollständigen Begriffsklärung noch viele weitere Experten benötigt, um alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Zudem wäre die Arbeitsgruppe noch viele Jahre mit einer eindeutigen Definition all dieser Begriffe beschäftigt gewesen.

In Anlehnung an bestehende Labels befasst sich auch die ISO-Definition nur mit Zutaten und Produkten nach der Ernte. Die landwirtschaftliche Produktion ist nicht Bestandteil der Definition.

Bereits vorhandene Definitionen

Als Grundlage der ISO-Definition dienten die bereits vorhandenen Definitionen der Europäischen Vegetarier Union (EVU), der Vegan Society UK und dem V-Label. Damit sollte schon zu Beginn ein Weg eingeschlagen werden, um auf möglichst viele Bedürfnisse der Vegetarier und Veganer einzugehen. Da die ISO selbst keine Zertifizierungsstelle ist, wird sie auch kein eigenes Label aufbauen.

Fragen zum Inhalt der Definition:

Gentechnik

Die ISO-Definition verbietet bereits die Einführung von tierischer DNA, die aus einem Tierkörper gewonnen wurde, in ein veganes oder vegetarisches Produkt. Es wurde deshalb auf eine gesonderte Erwähnung von Gentechnik verzichtet. Hier geht die ISO-Definition etwas weniger weit als die V-Label-Richtlinien, die jegliche gentechnisch veränderte DNA nicht erlaubt, sofern sie im Endprodukt noch vorhanden und deklarationspflichtig ist.

Tierversuche

Tierversuche für ein Produkt, das als vegetarisch oder vegan deklariert wird, sind verboten. Dies gilt auch für deren Zutaten, falls die Versuche für das Produkt gemacht wurden. Die Herstellerfirma darf auch keine andere Firma beauftragen, einen Tierversuch zu machen.
Einzige Ausnahme der obigen Regeln ist, wenn es gesetzliche Bestimmungen vorschreiben. Eine Definition kann leider keine bestehenden Gesetze verändern. Der Kampf gegen sinnlose Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind, muss auf einer anderen Ebene geführt werden.

Mit dieser Ausnahme unterscheidet sich die ISO-Definition z.B. vom V-Label oder der Veganblume, welche Tierversuche für zertifizierte Produkte ohne Ausnahme verbieten.

Verarbeitungshilfsstoffe (Enzyme, Trägerstoffe etc.)

Die Definition betrifft nicht nur die eigentlichen Zutaten (die auf der Packung deklariert werden müssen), sondern auch alle anderen Substanzen, die tierischen Ursprungs sein könnten und zum Einsatz kommen. Hier spielt es keine Rolle in welcher Menge diese eingesetzt werden: Alle Stoffe, die absichtlich zugefügt werden, müssen den Kriterien entsprechen.

Kontamination

Grundsätzlich soll jede Kontamination vermieden werden. Die Hersteller müssen Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Kontamination der vegetarischen bzw. veganen Produkte zu reduzieren. Die Definition enthält deshalb auch Abschnitte zur Reinigung der Maschinen etc., um dies zu erreichen. Ein Verbot jeglicher Kontamination ist einerseits unrealistisch und würde andererseits zu stark überhöhten Preisen von vegetarischen und veganen Produkte führen, wenn man dazu z.B. separate Produktionshallen oder Produktionslinien aufbauen müsste. Insbesondere für Firmen, die noch keine grossen Mengen solcher Produkte herstellen, wäre ein Einstieg fast unmöglich, wenn sie gleich zu Beginn unverhältnismässig hohe Beträge in neue Maschinen investieren müssten (die dann mehrheitlich ungenutzt herumstehen), nur um die Kontamination zu vermeiden.

Deshalb schliesst eine Deklaration als «vegan» oder «vegetarisch» eine Allergendeklaration nicht aus (z.B. «Kann Spuren von Milch enthalten.»), da diese Allergene nicht absichtlich hinzugefügt werden und nicht vorkommen sollten.

Wie geht es nun weiter?

Coronabedingt wurde die Frist für die Stellungnahme aus den einzelnen Ländern verlängert. Die Arbeitsgruppe trifft sich Anfang September 2020, um die Rückmeldungen zu besprechen. Wenn nichts aussergewöhnliches passiert, sollte danach der definitive Text feststehen.

Danach wird die ISO einen offiziellen Standard für die Worte «vegetarisch» und «vegan» (und die Unterkategorien: ovo-vegetarisch, ovo-lakto-vegetarisch, lakto-vegetarisch) besitzen.

 

Dies ist ein Gastbeitrag von:

Renato Pichler

Teilnehmer der ISO-Arbeitsgruppe 23

Gründer und Leiter des V-Labels

Swissveg-Präsident

 

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