Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2018 plant eine rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ zu verfassen und bis 2020 gänzlich gesetzlich zu verankern. Schon 2008 wurde, in Kooperation mit der European Vegetarian Union (EVU) und ProVeg (ehemals VEBU), an einheitlichen Regeln für eine Veggie-Kennzeichnung gearbeitet und als verbindlicher, zukünftiger Arbeitsauftrag der Kommission in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgehalten.
Die anhaltende Untätigkeit der EU-Kommission bei der Erarbeitung dieser grundlegenden Kriterien zur Bedeutung der Begriffe vegan und vegetarisch, wird von den betroffenen Interessensgruppen schon seit langem stark kritisiert. Viele Mitgliedstaaten und Abgeordnete des Europäischen Parlaments, sowie Interessensverbände der Lebensmittelindustrie, scheiterten immer wieder mit ihren Forderungen. Aus diesem Grund hat die EVU in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der europäischen Lebensmittelindustrie „FoodDrinkEurope“ nun eigene Vorschläge für etwaige Definitionen erarbeitet und der Kommission vorgelegt.
Über die REFIT-Plattform – ein Forum, das die Kommission bei der Vereinfachung bürokratischer Prozesse berät – hatte die DVU letztlich eine formelle Eingabe eingebracht und eine zügige Umsetzung dieser Angelegenheit gefordert. Dank der Unterstützung von REFIT, ist dieses Thema nun im Arbeitsprogramm 2018 verankert. Erste Vorschläge zur Umsetzung sollen bis 2019 von Seiten der EU-Kommission erarbeitet und vorgelegt werden. ProVeg sieht in diesem Durchführungsrechtsakt allgemein ein wichtiges Symbol bezüglich der Anerkennung vegetarisch-veganer Interessen im EU-Recht.