Fleisch- und Fischalternativen

Südafrika verschärft Kennzeichnungsvorschriften für pflanzliche Fleischersatzprodukte

Das südafrikanische Ministerium für Landwirtschaft, Landreform und ländliche Entwicklung (DALRRD) hat neue Vorschriften für die Kennzeichnung und Zusammensetzung von pflanzlichen Fleischersatzprodukten veröffentlicht. Die Vorschriften, die am 18. Juli 2025 im Staatsanzeiger R. 6436 veröffentlicht wurden, führen spezifische Anforderungen für Produkte ein, die als Fleischalternativen, pflanzliche Proteine und ähnliche Bezeichnungen vermarktet werden.

Proteingehalt jetzt obligatorisch

Ein wesentlicher Bestandteil der aktualisierten Richtlinien ist die Festlegung eines Mindestproteingehalts für Produkte, die fleischbezogene Begriffe verwenden. Nach den neuen Vorschriften müssen alle Produkte, die als „Fleischersatz“, „Fleischalternative“, „Fleischersatzprodukt“ oder mit ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sind, mindestens 9 % Protein enthalten. Diese Vorschrift gilt insbesondere für Angaben auf der Primärverpackung, um sicherzustellen, dass als Fleischersatz vermarktete Produkte den Erwartungen der Verbraucher hinsichtlich des Nährstoffgehalts entsprechen.

Zusätzlich zu den Anforderungen an den Proteingehalt schaffen die Vorschriften Klarheit über zulässige Produktbezeichnungen. Begriffe wie „Burger”, „Wurst”, „Nugget” und „Hot Dog” sind zulässig, sofern ihnen eindeutig Bezeichnungen wie „pflanzlich”, „vegan” oder „auf Pilzbasis” vorangestellt sind. Diese Begriffe helfen den Verbrauchern, die wahre Natur des Produkts zu verstehen. Die Verwendung von tierbezogenen Begriffen oder Begriffen, die auf tierische Produkte hindeuten, ist jedoch strengstens verboten. So sind beispielsweise Begriffe wie „Hühnchen-Art“, „Rindfleisch-Art“ und „B*con“ gemäß dem Agricultural Product Standards Act von 1990 verboten.

© fry family foods
© Fry Family Foods

Die überarbeiteten Vorschriften sind das Ergebnis monatelanger Konsultationen mit Vertretern der Branche. Das DALRRD schlug ursprünglich vor, Bezeichnungen wie „Burger“ und „Wurst“ ab 2022 zu verbieten, aber nach Rückmeldungen aus der Industrie überarbeitete das Ministerium die Richtlinien im Oktober 2024. Organisationen wie LIVEKINDLY Collective Africa (LKCA) und Fry Family Foods, die wichtige Akteure auf dem südafrikanischen Markt für pflanzliche Produkte sind, waren aktiv an der Ausarbeitung der endgültigen Fassung der Vorschriften beteiligt.

Neudefinition pflanzlicher Produkte

Clare Ewing, Leiterin Vertrieb und Marketing bei LKCA, begrüßte die aktualisierten Vorschriften und erklärte gegenüber iOL South Africa: „Die aktualisierten Vorschriften schaffen dringend benötigte Klarheit für Hersteller und Verbraucher. Darüber hinaus bieten sie jedoch auch die Chance, unsere Sichtweise auf pflanzliche Lebensmittel neu zu definieren.” Ewing wies darauf hin, dass sich der globale Trend weg von der Betrachtung pflanzlicher Produkte als reine Fleischersatzprodukte hin zu einer Positionierung als eigenständige Proteinquellen bewegt.

Auch Fry Family Foods begrüßte die aktualisierten Vorschriften. „Wir haben uns für klare, ehrliche und verbraucherorientierte Namenskonventionen eingesetzt, die fundierte Entscheidungen ermöglichen, die Integrität der Kategorie schützen und Innovationen fördern“, erklärte Fry’s. Das Unternehmen plant, seine Produktetiketten schrittweise an die neuen Vorschriften anzupassen, um sicherzustellen, dass es zu keinen Unterbrechungen der Produktverfügbarkeit in den Regalen kommt.

Teilen

Newsletter

Entscheidendes für Entscheider: Erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten News aus der veganen Wirtschaft per E-Mail!

Kostenlos Abonnieren!

Börsennotierte Unternehmen

Hier finden Sie eine Liste von über 80 börsennotierten Unternehmen, über die wir in der Vergangenheit berichtet haben. Mit direkten Links, um alle Artikel zu den einzelnen Unternehmen zu lesen.