Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Deklarationspflicht in der Schweiz: Tierische Produkte müssen gekennzeichnet werden, wenn bei der Herstellung schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Dazu gehören unter anderem die Kastration von Schweinen, das Enthornen von Rindern oder das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln.
Swissveg: „Ein Etikett ist kein Fortschritt!“
Swissveg sieht in den Maßnahmen keinen echten Fortschritt. Sie schaffe keine Abkehr von Tierleid, sondern rechtfertige es. Die Verantwortung werde an die Konsumierenden delegiert, während die industrielle Ausbeutung weiterlaufe.
Swissveg fordert konsequente Förderung pflanzlicher Alternativen
Die Organisation, die sich für eine tierleidfreie, pflanzliche Zukunft einsetzt, fordert stattdessen ein Verbot aller schmerzhaften Eingriffe – auch mit Betäubung, den gezielten Ausstieg aus der Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft sowie eine konsequente Förderung pflanzlicher Alternativen.

Von Swissveg heißt es: „Wer Tierleid ernst nimmt, darf es nicht einfach deklarieren, sondern muss es beenden. Die neue Deklarationspflicht zeigt, wie sehr das System selbst infrage gestellt werden muss. Es braucht kein Etikett. Es braucht eine klare Entscheidung für eine Landwirtschaft ohne Tierleid und für eine Ernährung, die niemandem schadet.“
Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland verschoben
Auch in Deutschland sollte zum 1. August 2025 eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung greifen. Diese Frist wir nun bis zum 1. März 2026 verlängert. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.
„Somit bekommen die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, mehr Zeit zur Umsetzung, damit die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktioniert. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen“, heißt es in der entsprechenden Pressemeldung des BMLEH.
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde.
Wie in der Schweiz, setzt auch die deutsche Tierhaltungskennzeichnung auf Transparenzinitiativen, die die Verantwortung an die Einzelpersonen delegiert. Das BMLEH schreibt: „Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.“