Food & Beverage

Miyoko’s darf nach gewonnenem Rechtsstreit „Butter“-Produktkennzeichnung verwenden

Die vegane Milchalternativmarke Miyoko’s Kitchen hat in einem wegweisenden Urteil vom United States District Court Northern District of California die Erlaubnis erhalten, bei der Kennzeichnung ihrer Produkte die Begriffe „Butter“, „cruelty-free“ und „laktosefrei“ zu verwenden.

Dem Urteil vorausgegangen war ein Rechststreit zwischen Miyoko’s und Karen Ross (California Department of Food Agriculture) sowie Stephen Beam (Milk and Dairy Food Safety Branch) zur legalen Produktkennzeichnung der pflanzlichen Alternativprodukte.

Bezüglich des Sieges erklärte das Unternehmen auf Facebook: „Sieg! Unsere Verwendung des Wortes „Butter“ wurde als schutzwürdig im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes erachtet, so der United States District Court Northern District of California. Und ja, unsere vegane Butter ist auch ‚cruelty-free‘. Vielen Dank an den Animal Legal Defense Fund, der mit uns an diesem Kampf teilgenommen hat.“

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