Thailändische Regierungbehörde schlägt neue Kennzeichnungsbeschränkungen für pflanzliche Produkte vor
Die thailändische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde hat neue Vorschriften ausgearbeitet, die die Kennzeichnung von pflanzlichen Fleisch- und Milchalternativen einschränken könnten. Nach den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften dürfen Unternehmen, die pflanzliche Produkte herstellen, weiterhin Bezeichnungen verwenden, die auf die Form des Produkts hinweisen, wie z. B. „Hackfleisch“, „Würstchen“ und sogar „Speck“. Sie müssen jedoch deutlich darauf hinweisen, dass die Produkte pflanzlich sind. Der Begriff „Fleisch“ ist nicht zulässig, ebenso wenig wie Bezeichnungen für bestimmte Fleischsorten …