Eine kleine Bäckerei in Barcelona hat ihre Marke erfolgreich gegen einen Einspruch von Impossible Foods verteidigt. Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass die Marke „Impossible Bakers” der Bäckerei ausreichend unterscheidungskräftig ist, um eine Verwechslung mit der Marke von Impossible Foods zu vermeiden, obwohl beide Unternehmen in der Lebensmittelbranche tätig sind.
Der Fall begann im Jahr 2021, als Impossible Foods Widerspruch gegen die Markenanmeldung der Bäckerei einlegte. Die Bäckerei wollte „Impossible Bakers“ für eine Reihe von Bäckereiprodukten und Einzelhandelsdienstleistungen als Marke eintragen lassen. Der Streit spitzte sich zu, als das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Einspruch von Impossible Foods im Dezember 2023 zurückwies. Impossible Foods legte daraufhin Berufung gegen die Entscheidung ein, und die Angelegenheit wurde Anfang 2024 vor das Gericht der Europäischen Union gebracht.
Keine Verwechslungsgefahr
In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass zwar beide Marken das Wort „Impossible“ enthalten, jedoch keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken besteht. Das Gericht betonte, dass das Logo der Bäckerei, das ein stilisiertes „Impossible“ und eine fliegende Elefantenfigur enthält, sich ausreichend vom minimalistischen Design der Marke von Impossible Foods unterscheidet. Darüber hinaus wurde das Wort „Bakers“, das in der Marke der Bäckerei prominent hervorgehoben ist, als dominierendes Element angesehen, wodurch die Verwechslungsgefahr verringert wird.

Die Rolle der visuellen Identität im Markenrecht
Das Gericht stellte außerdem fest, dass das Wort „Impossible“ in diesem Zusammenhang als schwache Marke anzusehen sei, da es häufig in lobender oder werbender Weise verwendet werde, insbesondere in Bezug auf Lebensmittel. Daher sei es unwahrscheinlich, dass es von Verbrauchern im Lebensmittelsektor als unterscheidungskräftig wahrgenommen werde. Darüber hinaus spiele das Bildelement des fliegenden Elefanten in der Marke der Bäckerei eine wichtige Rolle bei der Unterscheidung der beiden Zeichen.
Diese Entscheidung ist ein seltener Rückschlag für Impossible Foods, das in der Vergangenheit mehrere hochkarätige Markenrechtsstreitigkeiten geführt hat und dabei auch einen bemerkenswerten Sieg über Nestlé im Jahr 2020 errang. Die Entscheidung in diesem Fall spiegelt jedoch die Bedeutung wider, die die Europäische Union visuellen und dominanten Elementen in Markenrechtsstreitigkeiten beimisst, im Gegensatz zu der umfassenderen Analyse, die im US-amerikanischen Markensystem verwendet wird.
Gerichtsurteil zugunsten der Bäckerei
Da das Gericht die Berufung von Impossible Foods zurückgewiesen hat, ist die Marke „Impossible Bakers” der Bäckerei nun offiziell in der gesamten Europäischen Union geschützt. Das Urteil verpflichtet Impossible Foods außerdem, sowohl die eigenen Rechtskosten als auch die der spanischen Bäckerei zu tragen.
Derzeit sind die Produkte von Impossible Foods noch nicht in der EU erhältlich, da das Unternehmen noch auf die endgültige behördliche Zulassung für seinen Hauptbestandteil, Soja-Leghämoglobin, wartet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat zwar 2024 eine positive Sicherheitsbewertung für den Inhaltsstoff abgegeben, die endgültige Zulassung durch die Europäische Kommission steht jedoch noch aus.
Weitere Informationen: impossiblebakers.com