Politik & Gesellschaft

ProVeg: Sollten „fleischige“ Namen für pflanzliche Produkte verwendet werden?

Die Verbraucher können heute auf eine Fülle von fleisch- und milchfreien Produkten zugreifen und in den Supermärkten steigt das pflanzliche Produktangebot stetig an. Einige Organisationen und Regierungen haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Bezeichnung dieser Produkte geäußert.

Es wird behauptet, dass Konsumenten den Unterschied zwischen tierischen und pflanzlichen Produkten nicht erkennen können, wenn beide Produktarten unter ähnlichen Bezeichnungen vermarktet werden. Doch stellt sich die Frage, ob tatsächlich Verwirrung bei den Verbrauchern entsteht, wenn pflanzliche Alternativen mit Begriffen etikettiert werden, die traditionell für tierische Fleisch- oder Milchprodukte verwendet werden.

Die Nichtregierungsorganisation ProVeg International geht dieser Frage in ihrem jüngsten Artikel des New Food Hub auf der Grundlage von Untersuchungen und Verbraucherumfragen nach.

Vorgeschlagene und verbotene Bezeichnungen

Dieses Thema hat in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit in den Medien erregt. Weltweit haben Länder Verbote für die Verwendung traditioneller, mit Fleisch und Milchprodukten verbundener Bezeichnungen für pflanzliche Produkte vorgeschlagen oder ausgesetzt.

Am 10. April wurde in Frankreich ein Dekret ausgesetzt, das die Verwendung von Begriffen wie „Steak“ für pflanzliche Produkte verbietet. Die Maßnahme sollte ursprünglich am 1. Mai wirksam werden, jedoch äußerte das Gericht „ernsthafte Zweifel“ an der Durchführbarkeit dieser Regelung im Einklang mit den EU-Vorschriften zur Verbraucherinformation bei Lebensmitteln.

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© Heura

Andere EU-Mitgliedstaaten, welche ähnliche Beschränkungen in Erwägung gezogen haben, werden das französische Gerichtsurteil zweifellos als Warnung verstehen, dass sie aufgrund der bestehenden EU-Rechtsvorschriften vor ähnlichen rechtlichen Herausforderungen stehen könnten.

In Südafrika hat der Oberste Gerichtshof in Johannesburg in einem ebenfalls am 10. April ergangenen Urteil eine geplante Beschlagnahmung aller pflanzlichen Produkte, die „fleischähnliche“ Begriffe verwenden, abgelehnt.

„Einschränkungen bei der Kennzeichnung von pflanzlichen Lebensmitteln haben weltweit zugenommen, daher ist es sehr erfreulich, dass zwei wichtige Gerichtsurteile die Grundlage, auf der sie erlassen wurden, zurückweisen“, kommentiert Jasmijn de Boo, Global CEO von ProVeg International, zu den jüngsten Urteilen in Frankreich und Südafrika.

De Boo fügt hinzu: „Die Verbraucher werden durch die Kennzeichnung von pflanzlichen Lebensmitteln einfach nicht verwirrt und Bemühungen, die pflanzliche Industrie einzuschränken, sind eine enorme Verschwendung von Zeit und Ressourcen.“

Lesen Sie den vollständigen Artikel, um dieser Frage nachzugehen und die Empfehlungen von ProVeg zu erfahren.

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